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Produkte zum Begriff Betriebsvereinbarung:


  • Lesen unter Hitler. Autoren, Bestseller, Leser im Dritten Reich.
    Lesen unter Hitler. Autoren, Bestseller, Leser im Dritten Reich.

    Was die Deutschen wirklich lasen. Adam wirft erstmals einen Blick auf ein vergessenes Kapitel deutscher Mentalitätsgeschichte. Dass sich die Deutschen Mein Kampf millionenfach in die Bücherregale stellten, dass ein Band wie Darüber lache ich noch heute. Soldaten erzählen heitere Geschichten mehr als zweiMillionen Mal über den Ladentisch ging, das erwartet man für diese Zeit. Doch wer hätte gedacht, dass - wer wollte - in den Dreißigern noch Huxleys Brave New World lesen konnte, Werner Bergengruens durchaus kritisches Buch Der Großtyrann und das Gericht häufig gekauft wurde, dass ausgerechnet Wind, Sand und Sterne von Antoine de Saint-Exupéry, der sich als Pilot aktiv am Kampf gegen die Nazis beteiligte, während des Kriegs ein großer Erfolg in Deutschland war und mitnichten verboten? Dass die in der DDR so beliebten Heiden von Kummerow von Ehm Welk unter der Nazi-Diktatur entstanden und zum Bestseller wurden? Dass Lichtenberg, Rilke, Goethe und selbst Ernst Jünger massenhaft gelesen wurden. Die Buchbranche boomte, trotz der Vertreibung unzähliger Autoren, trotz brennender Bücher und Verbotslisten, gerade im Krieg. Zahlreiche Autoren erreichten mit ihren Werken riesige Auflagen. Die meisten sind - zu Recht - heute vergessen. Viele aber waren auch in den fünfziger Jahren noch Publikumslieblinge. Manche liest man noch heute. Adam untersucht, wie Bücher unter den Nazis entstanden und wie sie sich - manchmal auch gegen den Willen der Machthaber - zu Bestsellern entwickelten, und welche Bücher wirklich gelesen wurden. Er stellt die politischen Institutionen und Protagonisten vor, die um die Oberhoheit über die Bücher rangen - kurz: er schreibt die Geschichte der Bestseller in der düstersten Epoche der deutschen Vergangenheit, und öffnet damit einen neuen Blickwinkel auf die Mentalität der Deutschen zwischen 1933 und 1945.

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  • Laschyk, Thomas: Werbung für die Wahrheit (SPIEGEL-Bestseller)
    Laschyk, Thomas: Werbung für die Wahrheit (SPIEGEL-Bestseller)

    Werbung für die Wahrheit (SPIEGEL-Bestseller) , Keine Demokratie ohne Fakten! Wir alle fallen auf Fake News herein. Sie kommen oft als gute Geschichten daher, die in unser Weltbild passen. Aber wie gehen wir damit um, dass rechtsextreme Parteien und gewisse Boulevard-Medien das systematisch nutzen, um Desinformation zu verbreiten? Wie verhindern wir, dass Fakten keine Rolle mehr spielen und es keine Konsequenzen hat, wenn man einfach behauptet, was man will? Dieses Buch zeigt, warum Fakten, Wissenschaft und zuverlässige Quellen in der Meinungsbildung an Bedeutung verlieren. Auf gewohnt unterhaltsame und verständliche Weise zeigt der Gründer des »Volksverpetzers« Thomas Laschyk, warum Fake News so erfolgreich sind und wie wir lernen können, Fakten genauso viral zu verbreiten. Wir alle können Teil der Lösung sein und für die Wahrheit kämpfen in einer Welt, in der Geschichten wichtiger sind als Belege. Mehr Wahrheit erzählen, weniger Lügen widersprechen! , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Wann Betriebsvereinbarung notwendig?

    Eine Betriebsvereinbarung ist notwendig, wenn in einem Betrieb Regelungen getroffen werden sollen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kann Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Gesundheitsschutz oder Weiterbildungsmaßnahmen umfassen. Eine Betriebsvereinbarung ist insbesondere dann notwendig, wenn die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Betrieb konkret geregelt werden sollen und eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird. Zudem kann eine Betriebsvereinbarung dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten zu verbessern.

  • Wer schreibt eine Betriebsvereinbarung?

    Eine Betriebsvereinbarung wird in der Regel zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat geschlossen. Der Betriebsrat vertritt dabei die Interessen der Arbeitnehmer und verhandelt mit dem Arbeitgeber über die Inhalte der Vereinbarung. In manchen Fällen können auch Gewerkschaften an den Verhandlungen beteiligt sein. Letztendlich müssen beide Seiten der Betriebsvereinbarung zustimmen, bevor sie in Kraft tritt. Wer letztendlich die Betriebsvereinbarung verfasst, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten ab.

  • Wann endet eine Betriebsvereinbarung?

    Eine Betriebsvereinbarung endet in der Regel durch Zeitablauf, wenn die festgelegte Laufzeit abgelaufen ist. Sie kann aber auch durch Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung vorzeitig beendet werden. Zudem kann eine Betriebsvereinbarung durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden, die die alte Regelung aufhebt. Auch eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann dazu führen, dass eine Betriebsvereinbarung nicht mehr gültig ist. In jedem Fall sollte die Beendigung einer Betriebsvereinbarung schriftlich festgehalten werden.

  • Ist eine Betriebsvereinbarung Pflicht?

    Ist eine Betriebsvereinbarung Pflicht? Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Allerdings kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, eine Betriebsvereinbarung zu treffen, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln und klare Strukturen im Betrieb zu schaffen. Eine Betriebsvereinbarung kann auch dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten zu verbessern. Letztendlich liegt es im Ermessen der Geschäftsführung, ob sie eine Betriebsvereinbarung abschließen möchte.

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  • Kann Arbeitgeber Betriebsvereinbarung erzwingen?

    Kann ein Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung erzwingen? In der Regel können Arbeitgeber keine Betriebsvereinbarungen erzwingen, da diese normalerweise auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern ausgehandelt werden. Allerdings kann ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen versuchen, eine Betriebsvereinbarung durchzusetzen, wenn dies im Interesse des Unternehmens liegt und gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig, dass alle Parteien in den Verhandlungsprozess einbezogen werden und dass die Vereinbarung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Letztendlich sollte eine Betriebsvereinbarung auf Konsens beruhen und nicht erzwungen werden.

  • Was regelt die Betriebsvereinbarung?

    Die Betriebsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in einem Unternehmen. Sie legt konkrete Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Lohn- und Gehaltsfragen sowie sozialen Leistungen fest. Die Betriebsvereinbarung dient dazu, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers zu klären und eine einheitliche Arbeitspraxis im Betrieb zu gewährleisten. Sie kann auch Regelungen zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers enthalten. Letztlich soll die Betriebsvereinbarung dazu beitragen, ein gutes Arbeitsklima und eine faire Arbeitsbeziehung im Unternehmen zu fördern.

  • Wann gilt eine Betriebsvereinbarung?

    Eine Betriebsvereinbarung gilt in der Regel für alle Beschäftigten eines Betriebs, für den sie abgeschlossen wurde. Sie regelt spezifische Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Um wirksam zu sein, muss eine Betriebsvereinbarung von der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat unterzeichnet werden. Zudem darf sie nicht gegen höherrangiges Recht, wie zum Beispiel Gesetze oder Tarifverträge, verstoßen. In der Regel tritt eine Betriebsvereinbarung in Kraft, sobald sie unterzeichnet wurde, es sei denn, es ist ein bestimmtes Datum für ihr Inkrafttreten festgelegt.

  • Was kann eine Betriebsvereinbarung regeln?

    Eine Betriebsvereinbarung kann verschiedene Themen regeln, die die Arbeitsbedingungen und -beziehungen in einem Unternehmen betreffen. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zu Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaubsansprüchen, Lohn- und Gehaltsstrukturen, Arbeitsschutzmaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen, Datenschutzregelungen und betriebliche Mitbestimmungsrechte. In der Betriebsvereinbarung können auch Regelungen zur Konfliktlösung und zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung festgelegt werden. Grundsätzlich können alle Themen, die die Arbeitsbedingungen betreffen und für die Beschäftigten relevant sind, in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

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