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Lesen unter Hitler. Autoren, Bestseller, Leser im Dritten Reich.
Was die Deutschen wirklich lasen. Adam wirft erstmals einen Blick auf ein vergessenes Kapitel deutscher Mentalitätsgeschichte. Dass sich die Deutschen Mein Kampf millionenfach in die Bücherregale stellten, dass ein Band wie Darüber lache ich noch heute. Soldaten erzählen heitere Geschichten mehr als zweiMillionen Mal über den Ladentisch ging, das erwartet man für diese Zeit. Doch wer hätte gedacht, dass - wer wollte - in den Dreißigern noch Huxleys Brave New World lesen konnte, Werner Bergengruens durchaus kritisches Buch Der Großtyrann und das Gericht häufig gekauft wurde, dass ausgerechnet Wind, Sand und Sterne von Antoine de Saint-Exupéry, der sich als Pilot aktiv am Kampf gegen die Nazis beteiligte, während des Kriegs ein großer Erfolg in Deutschland war und mitnichten verboten? Dass die in der DDR so beliebten Heiden von Kummerow von Ehm Welk unter der Nazi-Diktatur entstanden und zum Bestseller wurden? Dass Lichtenberg, Rilke, Goethe und selbst Ernst Jünger massenhaft gelesen wurden. Die Buchbranche boomte, trotz der Vertreibung unzähliger Autoren, trotz brennender Bücher und Verbotslisten, gerade im Krieg. Zahlreiche Autoren erreichten mit ihren Werken riesige Auflagen. Die meisten sind - zu Recht - heute vergessen. Viele aber waren auch in den fünfziger Jahren noch Publikumslieblinge. Manche liest man noch heute. Adam untersucht, wie Bücher unter den Nazis entstanden und wie sie sich - manchmal auch gegen den Willen der Machthaber - zu Bestsellern entwickelten, und welche Bücher wirklich gelesen wurden. Er stellt die politischen Institutionen und Protagonisten vor, die um die Oberhoheit über die Bücher rangen - kurz: er schreibt die Geschichte der Bestseller in der düstersten Epoche der deutschen Vergangenheit, und öffnet damit einen neuen Blickwinkel auf die Mentalität der Deutschen zwischen 1933 und 1945.
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Laschyk, Thomas: Werbung für die Wahrheit (SPIEGEL-Bestseller)
Werbung für die Wahrheit (SPIEGEL-Bestseller) , Keine Demokratie ohne Fakten! Wir alle fallen auf Fake News herein. Sie kommen oft als gute Geschichten daher, die in unser Weltbild passen. Aber wie gehen wir damit um, dass rechtsextreme Parteien und gewisse Boulevard-Medien das systematisch nutzen, um Desinformation zu verbreiten? Wie verhindern wir, dass Fakten keine Rolle mehr spielen und es keine Konsequenzen hat, wenn man einfach behauptet, was man will? Dieses Buch zeigt, warum Fakten, Wissenschaft und zuverlässige Quellen in der Meinungsbildung an Bedeutung verlieren. Auf gewohnt unterhaltsame und verständliche Weise zeigt der Gründer des »Volksverpetzers« Thomas Laschyk, warum Fake News so erfolgreich sind und wie wir lernen können, Fakten genauso viral zu verbreiten. Wir alle können Teil der Lösung sein und für die Wahrheit kämpfen in einer Welt, in der Geschichten wichtiger sind als Belege. Mehr Wahrheit erzählen, weniger Lügen widersprechen! , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Wer beschließt Tarifvertrag?
Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Beide Parteien verhandeln über die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Wenn sich beide Seiten auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, wird dieser von den jeweiligen Gremien der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung tritt der Tarifvertrag in Kraft und gilt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Letztendlich sind es also die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die über die Annahme eines Tarifvertrags entscheiden.
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Tarifvertrag oder Einzelvertrag?
Die Entscheidung zwischen einem Tarifvertrag und einem Einzelvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Tarifvertrag bietet in der Regel festgelegte Standards und Regelungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe, während ein Einzelvertrag individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt wird. Die Wahl hängt von den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien ab, sowie von der Verfügbarkeit und Relevanz eines Tarifvertrags für die spezifische Situation.
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Welcher Tarifvertrag gilt?
Das hängt von der Branche und dem Arbeitgeber ab. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, die für verschiedene Branchen und Unternehmen gelten. Um herauszufinden, welcher Tarifvertrag für einen bestimmten Arbeitsplatz gilt, sollte man sich an die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeber wenden.
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Wo gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gilt in der Regel für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Wirtschaftszweig. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten dann für alle Unternehmen, die Mitglied in diesen Verbänden sind. In Deutschland sind Tarifverträge rechtlich bindend und können nur durch neue Verhandlungen oder Streiks geändert werden. Unternehmen, die nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, müssen sich nicht an Tarifverträge halten, es sei denn, sie haben sich freiwillig dazu verpflichtet.
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Wann gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Er regelt unter anderem Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Löhne und Gehälter. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und muss von Arbeitgebern eingehalten werden. Er gilt für einen bestimmten Zeitraum, der im Vertrag festgelegt ist, und kann durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verlängert oder geändert werden. Wann genau der Tarifvertrag in Kraft tritt, hängt von den jeweiligen Regelungen im Vertrag ab.
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Wer gehört zum Tarifvertrag?
Im Allgemeinen gehören zum Tarifvertrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche oder eines bestimmten Unternehmens. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Die Vertragsparteien, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, verhandeln über die Bedingungen des Tarifvertrags. Arbeitgeber sind durch ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch direkte Verhandlungen mit Gewerkschaften an den Tarifvertrag gebunden. Arbeitnehmer profitieren von den im Tarifvertrag festgelegten Regelungen und haben Anspruch auf die darin vereinbarten Leistungen.
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Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?
Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
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Kann Gewerkschaft Tarifvertrag erzwingen?
Ja, Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge mit Arbeitgebern auszuhandeln. Wenn ein Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, können Gewerkschaften Druck ausüben, indem sie Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen organisieren. Letztendlich können Gewerkschaften jedoch keinen Tarifvertrag erzwingen, da dies auf freiwilliger Basis geschehen muss. In einigen Ländern können Tarifverträge jedoch für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.
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